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Fünfprozentige Sonder-AFA für Neubau-Immobilien - Darum sind Neubauwohnungen steuerlich attraktiv

Gute Nachricht für alle, die in eine Neubau-Immobilie investieren möchten: Die Abschreibungen auf Neubauten werden seit Anfang Januar 2023 gesetzlich stärker gefördert. Dafür wurde die lineare AfA von zwei auf drei Prozent jährlich angehoben. Die Abschreibung von drei Prozent gilt für alle Gebäude, die ab 1. Januar 2023 fertiggestellt werden.

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes ist eine Sonder-AfA für Kapitalanleger in Form einer fünfprozentigen degressiven Sonderabschreibung beschlossen worden. Am 22. März 2024 hat der Bundesrat diesem zugestimmt (s. FAQ). Wer also bei den Wolf Höfen eine oder mehrere Eigentumswohnungen erwirbt, kann von den neuen Abschreibungsregelungen in vollem Umfang profitieren.

So funktioniert die AfA

Der Begriff AfA, auch Abschreibung genannt, kommt aus dem Steuerrecht und steht für „Absetzung für Abnutzung“. Sie wird immer dann vorgenommen, wenn Vermögensgegenstände eines Unternehmens geplant oder ungeplant an Wert verlieren.

Bei Immobilien bildet die AfA die Wertminderung eines Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum hinweg ab. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich der Wert einer Immobilie im Laufe der Jahre verringert. Diesen Verlust kann der Immobilien-Eigentümer dadurch geltend machen, dass er in seiner jährlichen Steuererklärung einen bestimmten Prozentsatz seiner ursprünglichen Investition abschreibt und so den steuerlichen Gewinn seiner Immobilie aus Vermietung und Verpachtung mindert.

Höhere AfA für Neubauten: Privatleute und Kapitalanleger profitieren

Die AfA ist für Privatleute und Kapitalanleger gleichermaßen attraktiv, lässt sich hier doch bares Geld sparen. Besonders interessant kann der steuerliche Hebel für alle werden, die seit Anfang 2023 in einen Neubau investieren: Diese nutzen unter bestimmten Bedingungen die höhere lineare Abschreibung von drei Prozent, die sich über einen Zeitraum von 33 Jahren erstreckt – ein steuerlicher Vorteil für Erwerber eines Neubaus, der sich finanziell positiv bemerkbar macht. Im Gegensatz dazu gilt für Immobilienkäufer von Bestandsimmobilien nach wie vor die lineare Abschreibung von zwei Prozent, in der Regel über einen Zeitraum von 50 Jahren. Eine Ausnahme bilden hier denkmalgeschützte Gebäude mit Baujahr 1924 oder früher – diese werden mit 2,5 Prozent über 50 Jahre abgeschrieben.

Ein Bonbon für Kapitalanleger: die Sonder-AfA für den Neubau

Die neue fünfprozentige Sonder-AfA gilt rückwirkend zum 1. Oktober 2023 für Kapitalanleger und Investoren, die eine Wohnung oder ein Haus im Neubau erwerben. Die Konditionen sind äußerst attraktiv: Im Rahmen einer degressiven Abschreibung können jedes Jahr fünf Prozent der Investitionssumme steuerlich geltend gemacht werden.

Bei der degressiven Methode ist die Abschreibung zu Beginn der Nutzungsdauer höher und nimmt in den folgenden Jahren ab. Dies wird erreicht, indem ein fester Prozentsatz vom jeweils verbleibenden Buchwert der Immobilie abgezogen wird. Die degressive Abschreibung führt dazu, dass in den ersten Jahren nach dem Kauf einer Immobilie ein größerer Teil des Wertes abgeschrieben wird, was steuerliche Vorteile bieten kann.

Die degressive Abschreibung wird so lange vorgenommen, wie es ökonomisch sinnvoll erscheint. Anschließend kann zur normalen, dreiprozentigen linearen Abschreibung gewechselt werden.

Die Sonder-Abschreibung gilt nur für klimafreundliche Neubauten mit Baubeginn zwischen 1. Oktober 2023 und 30. September 2029 und richtet sich ausschließlich an Kapitalanleger und Investoren. Denn Ziel der Sonder-AfA ist es, durch die relativ hohe degressive Abschreibung eine schnellere Refinanzierung der getätigten Investitionen zu ermöglichen.

Hierbei trägt der Gesetzgeber in besonderer Weise der Tatsache Rechnung, dass der Gebäudewert sich vor allem in den ersten Jahren vermindert. So wird beispielsweise angenommen, dass die in neuen Gebäuden verbaute Technik vergleichsweise schnell durch weitere Entwicklungen überholt wird.

Wichtig: Es ist geplant, dass die degressive Sonder-AfA sich nicht mit der Abschreibung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung kombinieren lassen soll. Sobald dies der Fall ist, muss zur linearen AfA gewechselt werden.

Die Sonder-AfA bei den Wolf Höfen nutzen

Für Investoren und Kapitalanleger, die eine oder mehrere Wohnungen im Quartier Wolf Höfe erwerben, ist die geplante Sonder-AfA wie gemacht. Denn die Wolf Höfe erfüllen sämtliche geforderte Kriterien, die für Kapitalanleger relevant sind:

  • Das gesamte Quartier entsteht im energiesparenden KfW-Standard 55.
  • Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
  • Ein rechtwirksamer Vertrag wird zwischen 1. Oktober 2023 und 30. September 2029 abgeschlossen.
  • Die Immobilie kann bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

 


Praxistipp:
Eine verbindliche Berechnung der Sonder-AFA erhalten Sie ausschließlich von Ihrem Steuerberater.
Sprechen Sie ihn oder sie an und bitten Sie um eine Musterberechnung Ihres Vorhabens.


Fragen & Antworten zur Sonder-AfA

Wann wurde die Sonder-AfA beschlossen?

Die Sonder-AfA ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das unter anderem bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Neubau-Wohnungen vorsieht. Vom Bundestag wurde das Wachstumschancengesetz am 17. November 2023 beschlossen, der Bundesrat gab seine Zustimmung am 22. März 2024.

 

Gilt die Sonder-AfA auch für Kauf und Vermietung von Wohnungen aus dem Bestand?

Nein, die Sonder-AfA gilt ausschließlich für die Vermietung von Neubau-Wohnungen.

Welchen Steuervorteil habe ich, wenn ich die Neubau-Wohnung selber nutzen möchte?

Für Käufer und Selbstnutzer einer Neubau-Wohnung haben sich die steuerlichen Anreize verbessert. Für sie gilt die am 1. Januar 203 eingeführte höhere lineare AfA von drei Prozent mit einer Abschreibungsdauer von 33 Jahren.

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